Der VFL hat neben seinem Hygienekonzept für den Spielbetrieb Fußball aufgrund der Regelungen der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) ein weiteres Konzept für die Ausübung des Amateur- und Freizeitsports im Außen- und Innenbereich verfasst.
 UPDATE v. 06.04.2022
Auf Grundlage der  aktuell gültigen 33. Corona-Bekämpfungsvero   hat der SWFV seine Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb überarbeitet. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 01.05.2022.
– Die Sportausübung ist für eine unbegrenzte Anzahl an Personen ohne Einschränkungen möglich.
– Die Durchführung von Sportveranstaltungen ist ohne Einschränkungen möglich.
– Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist ohne Einschränkungen möglich.
– Die 3G Kontrollen entfallen.
Bei größeren Treffen oder Begegnungen einer Vielzahl von Personen kann das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung das Infektionsrisiko vermindern.
UPDATE v. 08.11.2021 
Auf Grundlage der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 08.11.2021 hat der SWFV  weitere Informationen zu Sportbetrieb und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich herausgegeben.
 UPDATE v. 29.11.2021 
Auf Grundlage Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 23.11.2021 (gültig ab 24.11.2021) hat der SWFV  erneut weitere Informationen zu Sportbetrieb und Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich herausgegeben. 
UPDATE v. 08.12.2021
Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (29. CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 03.12.2021 (gültig ab 04.12.2021) hat der SWFV die nachfolgenden Informationen zusammengefasst.
 UPDATE v. 17.01.2022Auf Grundlage der derzeit vorliegenden Informationen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 13.01.22 (gültig ab 14.01.22) hat der SWFV die nachfolgend aktualisierten Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 11.02.22.
 UPDATE v. 25.01.2022
Auf Grundlage der derzeit aktuell vorliegenden Informationen der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz vom 13.01.22 (gültig ab 14.01.22) hat der SWFV nochmals die Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb aktualisiert. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 11.02.22. 
UPDATE v. 11.02.2022 
Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen der 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz hat der SWFV seine Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb überarbeitet. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 28.02.22.
  UPDATE v. 04.3.2022Auf Grundlage der aktuell vorliegenden Informationen der 31. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) Rheinland-Pfalz hat der SWFV seine Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb überarbeitet. Die Regelungen gelten vorerst bis zum 19.03.22.   
 UPDATE v. 18.3.2022 
Seit Freitag, 18.03.22, gelten in Rheinland-Pfalz neue Corona-Regeln. Auf Grundlage der nun aktuell vorliegenden 32. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO)  hat der SWFV seine Informationen für den Trainings- und Spielbetrieb überarbeitet. Die Regelungen gelten vorerst bis zum  02.04.22.
Im Vergleich zur 31. Corona-Bekämpfungsverordnung vom 04.03.22 ändert sich für den Fußballbereich lediglich die Kapazität für Zuschauerinnen und Zuschauer. Hier entfällt die Höchstgrenze. Alle weiteren Regelungen bleiben unberührt.

 
			
