{"id":37,"date":"2018-08-08T12:03:35","date_gmt":"2018-08-08T12:03:35","guid":{"rendered":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?page_id=37"},"modified":"2024-03-21T15:38:15","modified_gmt":"2024-03-21T15:38:15","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?page_id=37","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><div class='w3eden'><!-- WPDM Link Template: Default Template -->\n\n<div class=\"link-template-default card mb-2\">\n    <div class=\"card-body\">\n        <div class=\"media\">\n            <div class=\"mr-3 img-48\"><img decoding=\"async\" class=\"wpdm_icon\" alt=\"Icon\" src=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/wp-content\/plugins\/download-manager\/assets\/file-type-icons\/pdf.svg\" \/><\/div>\n            <div class=\"media-body\">\n                <h3 class=\"package-title\"><a href='https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=satzung'>Satzung<\/a><\/h3>\n                <div class=\"text-muted text-small\"><i class=\"fas fa-copy\"><\/i> 1 Datei(en) <i class=\"fas fa-hdd ml-3\"><\/i> 565.20 KB<\/div>\n            <\/div>\n            <div class=\"ml-3\">\n                <a class='wpdm-download-link download-on-click btn btn-primary ' rel='nofollow' href='#' data-downloadurl=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=satzung&wpdmdl=795&refresh=6a0e5b15899c61779325717\">Download<\/a>\n            <\/div>\n        <\/div>\n    <\/div>\n<\/div>\n\n<\/div><br \/><div class='w3eden'><!-- WPDM Link Template: Default Template -->\n\n<div class=\"link-template-default card mb-2\">\n    <div class=\"card-body\">\n        <div class=\"media\">\n            <div class=\"mr-3 img-48\"><img decoding=\"async\" class=\"wpdm_icon\" alt=\"Icon\" src=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/wp-content\/plugins\/download-manager\/assets\/file-type-icons\/pdf.svg\" \/><\/div>\n            <div class=\"media-body\">\n                <h3 class=\"package-title\"><a href='https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=geschaeftsverteilungsplan-vorstand'>Gesch\u00e4ftsverteilungsplan Vorstand<\/a><\/h3>\n                <div class=\"text-muted text-small\"><i class=\"fas fa-copy\"><\/i> 1 Datei(en) <i class=\"fas fa-hdd ml-3\"><\/i> 403.64 KB<\/div>\n            <\/div>\n            <div class=\"ml-3\">\n                <a class='wpdm-download-link download-on-click btn btn-primary ' rel='nofollow' href='#' data-downloadurl=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=geschaeftsverteilungsplan-vorstand&wpdmdl=799&refresh=6a0e5b15942c41779325717\">Download<\/a>\n            <\/div>\n        <\/div>\n    <\/div>\n<\/div>\n\n<\/div><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 1 Name und Sitz<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen VfL 1920 Gundersheim e.V. und tr\u00e4gt die Vereinsfarben gr\u00fcn-wei\u00df.<\/p>\n<p>Er hat seinen Sitz in Gundersheim und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Worms eingetragen.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 2 Zweck<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn des Abschnitts \u201cSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201d der Abgabenordnung.<\/p>\n<p>Der Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung des Amateur-Sports und aller damit verbundenen k\u00f6rperlichen Ert\u00fcchtigungen.<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Erm\u00f6glichung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen im Breiten- und Wettkampfsport verwirklicht.<\/p>\n<p>Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 3 Mittelverwendung<\/strong><\/p>\n<p>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 4 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch Aufnahme erworben. Es ist ein schriftlicher Aufnahmeantrag an den Verein \u2013 gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand \u2013 zu richten. Die Aufnahme in den Verein ist davon abh\u00e4ngig, dass sich das Mitglied f\u00fcr die Dauer der Mitgliedschaft verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen.<\/p>\n<p>Jugendliche unter 18 Jahren bed\u00fcrfen der Zustimmung der\/des gesetzlichen Vertreter\/s.<\/p>\n<p>\u00dcber einen schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Bei Ablehnung des Aufnahmeantrags ist der Vorstand nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde mitzuteilen. Mit der Abgabe des unterzeichneten Aufnahmeantrags erkennt das Mitglied die Vereinssatzung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 5 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n<ul>\n<li>durch Austritt aus dem Verein (K\u00fcndigung)<\/li>\n<li>durch Ausschluss aus dem Verein<\/li>\n<li>durch Tod<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erkl\u00e4rung gegen\u00fcber einem vertretungs-berechtigten Vorstandsmitglied. Er ist nur zum Schluss eines Kalenderjahrs unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von sechs Wochen zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Ein Mitglied kann bei einem groben Versto\u00df gegen Vereinsinteressen mit sofortiger Wirkung durch Beschluss des Gesamtvorstands mit einfacher Stimmenmehrheit ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu \u00e4u\u00dfern. Der Beschluss \u00fcber den Ausschluss ist mit Gr\u00fcnden zu versehen und dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Gegen den Ausschlie\u00dfungsbeschluss des Vorstands steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb eines Monats ab Zugang des Ausschlie\u00dfungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung dar\u00fcber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschlie\u00dfungsbeschluss als nicht erlassen. Wird\u00a0Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter den Ausschlie\u00dfungsbeschluss, sodass die Mitgliedschaft als beendet gilt.<\/p>\n<p>Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags im R\u00fcckstand ist und seit Absendung des zweiten Mahnschreibens mehr als drei Monate vergangen sind. Der Ausschluss ist dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen.<\/p>\n<p>Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis. Noch ausstehende Verpflichtungen aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, insbesondere ausstehende Beitragspflichten, bleiben hiervon unber\u00fchrt. Vereinseigene Gegenst\u00e4nde sind dem Verein herauszugeben oder wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Dem austretenden Mitglied steht kein Anspruch auf R\u00fcckzahlung \u00fcberzahlter Beitr\u00e4ge zu.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p>\n<p>Von den Mitgliedern (aktive, passive Mitglieder) werden Beitr\u00e4ge erhoben. Die H\u00f6he des Jahresbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Jahresbeitrag ist zum 1.4. und der Halbjahresbeitrag jeweils zum 1.4. und 1.10. eines Kalenderjahres f\u00e4llig. Die Mitgliedsbeitr\u00e4ge werden per Bankabbuchung beglichen.<\/p>\n<p>Der Familienbeitrag umfasst die Beitragsverpflichtung einer Familie mit minderj\u00e4hrigen Kindern. Minderj\u00e4hrige Mitglieder werden mit Vollendung des 18. Lebensjahres und Eintritt der Vollj\u00e4hrigkeit als erwachsene Mitglieder beitragsm\u00e4\u00dfig veranlagt.<\/p>\n<p>Das Mitglied ist verpflichtet \u00c4nderungen der Bankverbindung und der Anschrift unverz\u00fcglich anzugeben.<\/p>\n<p>Kann der Bankeinzug aus Gr\u00fcnden, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht erfolgen, sind dadurch entstehende Bankgeb\u00fchren durch das Mitglied zu tragen.<\/p>\n<p>F\u00e4llige Beitragsforderungen k\u00f6nnen vom Verein au\u00dfergerichtlich und gerichtlich geltend gemacht werden. Die entstehenden Kosten hat das Mitglied zu tragen.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann in begr\u00fcndeten Einzelf\u00e4llen Beitragsleistungen oder -pflichten ganz oder teilweise erlassen oder stunden.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit, sie haben ansonsten die gleichen Rechte wie ordentliche Mitglieder.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Vereins sind<\/p>\n<ul>\n<li>der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand<\/li>\n<li>der Gesamtvorstand<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 8 gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><\/p>\n<p>Den gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB bilden mindestens 2 und maximal 4 gleichberechtigte Mitglieder. Die Verteilung der Zust\u00e4ndigkeitsbereiche regeln die Mitglieder untereinander. Die Zust\u00e4ndigkeiten werden in einem Gesch\u00e4ftsverteilungsplan festgehalten und den Mitgliedern sp\u00e4testens 6 Wochen nach der Wahl durch Ver\u00f6ffentlichung auf der Homepage des Vereins kenntlich gemacht. Zust\u00e4ndigkeits\u00e4nderungen sind jederzeit m\u00f6glich und unverz\u00fcglich zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>In der konstituierenden Sitzung des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes werden ein Vorstandssprecher und sein Vertreter gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich durch die Mehrheit von Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes gemeinschaftlich vertreten. Die Bestellung der Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes erfolgt durch Wahl auf der Mitgliederversammlung. Die Amtsdauer betr\u00e4gt 2 Jahre. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Aufgabe des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes ist die Leitung und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins. Er ist f\u00fcr alle Aufgaben zust\u00e4ndig, die nicht durch diese Satzung einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind.<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand bleibt auch nach Ablauf der Amtszeit im Amt, bis ein neuer gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand gew\u00e4hlt ist. Scheidet ein Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes w\u00e4hrend der laufenden Amtszeit vorzeitig aus, kann der Gesamtvorstand f\u00fcr die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong style=\"text-align: center; color: initial;\">\u00a7 9 Gesamtvorstand<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong>Der Gesamtvorstand besteht aus<\/p>\n<ul>\n<li>den Mitgliedern des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<\/li>\n<li>den Abteilungsleitern Fu\u00dfball, Jugendfu\u00dfball, Tischtennis und Gymnastik<\/li>\n<li>dem Pressewart<\/li>\n<li>dem Vorsitzenden des Wirtschaftsausschusses<\/li>\n<li>bis zu 5 Beisitzern<\/li>\n<li>den Ehrenvorsitzenden<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitglieder des Gesamtvorstandes haben in der Sitzung des Gesamtvorstandes je eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorstandssprechers. Sitzungen werden durch den Vorstandssprecher einberufen. Der Gesamtvorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens die H\u00e4lfte der Gesamtvorstandsmitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p>Der Gesamtvorstand soll mindestens alle 3 Monate einberufen werden.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 10 Aufgaben und Zust\u00e4ndigkeit des Vorstands<\/strong><\/p>\n<p>Aufgaben des Gesamtvorstandes sind insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>Vorbereitung eines etwaigen Haushaltsplans, Erstellung des Jahresberichts, Vorlage der Jahresplanung,<\/li>\n<li style=\"text-align: left;\">Kommissarische Berufung von Nachfolgern f\u00fcr ausgeschiedene Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><strong style=\"font-size: revert; text-align: center; color: initial;\">\u00a7 11 Mitgliederversammlung<\/strong><\/strong><strong style=\"font-size: revert; color: initial;\">\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/p>\n<p>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im 1. Halbjahr, hat eine ordentliche Mitgliederversammlung stattzufinden.<\/p>\n<p>Sie wird vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen unter Angabe der Tagesordnung durch Ver\u00f6ffentlichung in orts\u00fcblicher Weise einberufen.<\/p>\n<p>Dazu z\u00e4hlen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">a) Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der VG Wonnegau<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b ) Plakataushang<\/p>\n<p>Die Tagesordnung ist zu erg\u00e4nzen, wenn dies ein Mitglied bis sp\u00e4testens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich verlangt und begr\u00fcndet. Die Erg\u00e4nzung ist zu Beginn der Versammlung bekannt zu machen.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstandssprecher, bei dessen Verhinderung von einem anderen Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes geleitet.<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Die \u00dcbertragung der Aus\u00fcbung des Stimmrechts auf andere Mitglieder ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist f\u00fcr folgende Angelegenheiten zust\u00e4ndig:<\/p>\n<ol>\n<li>Wahl, Abberufung und Entlastung des Vorstands,<\/li>\n<li>Beschlussfassung \u00fcber \u00c4nderung der Satzung und \u00fcber die Vereinsaufl\u00f6sung, \u00fcber Vereinsordnungen und Richtlinien,<\/li>\n<li>Ernennung besonders verdienstvoller Mitglieder zu Ehrenmitgliedern,<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach Gesetz ergeben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gegenstand der Beratung und Beschlussfassung der ordentlichen Mitgliederversammlung sind insbesondere:<\/p>\n<p style=\"text-align: left; padding-left: 40px;\">a) Jahresbericht des Gesamtvorstandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">b) Jahresberichte der Abteilungsleiter<\/p>\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li style=\"list-style-type: none;\">\n<ul>\n<li>Fu\u00dfball<\/li>\n<li>Jugendfu\u00dfball<\/li>\n<li>Tischtennis<\/li>\n<li>Gymnastik<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">c) Kassenbericht und Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">d) Entlastung des Gesamtvorstandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Gesamtvorstandes<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">f) Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">g) Antr\u00e4ge<\/p>\n<p style=\"padding-left: 40px;\">h) Beitragsfestsetzungen, Satzungs\u00e4nderungen<\/p>\n<p>Der gesch\u00e4ftsf\u00fchrende Vorstand kann jederzeit eine Mitgliederversammlung einberufen, wenn das Interesse des Vereins dies erfordert. Sie muss einberufen werden, wenn sie von mindestens \u00bc aller Mitglieder schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde vom gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstand verlangt wird. Gegenstand der Beschlussfassung einer solchen Mitgliederversammlung sind nur die mit der Einberufung mitgeteilten Tagesordnungspunkte.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Alle Abstimmungen und Wahlen erfolgen offen per Handzeichen. Die Beschlussfassung erfolgt in geheimer Abstimmung, soweit \u00bc der anwesenden Mitglieder dies beantragt.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen gefasst, Stimmenthaltungen bleiben au\u00dfer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer <sup>2<\/sup>\/<sub>3<\/sub> -Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Hierbei kommt es auf die abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen an.<\/p>\n<p>\u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<p>Jedes Mitglied hat mit Vollendung des 16. Lebensjahres ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. W\u00e4hlbar ist jedes Mitglied mit Vollendung des 18. Lebensjahres.<\/p>\n<p>Die Mitglieder des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes werden grunds\u00e4tzlich einzeln gew\u00e4hlt. Es ist der Kandidat gew\u00e4hlt, der mehr als die H\u00e4lfte der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen erhalten hat. Erreicht ein Kandidat im 1. Wahlgang nicht die absolute Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der h\u00f6chsten Stimmenzahl statt. Gew\u00e4hlt ist im 2. Wahlgang der Kandidat, der die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los. Die Vorstandsmitglieder sind wirksam gew\u00e4hlt, wenn die gew\u00e4hlten Kandidaten das Amt angenommen haben.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/p>\n<p>Die von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von 2 Jahren gew\u00e4hlten zwei Pr\u00fcfer \u00fcberpr\u00fcfen die Kassengesch\u00e4fte des Vereins auf rechnerische Richtigkeit.<\/p>\n<p>Bei der j\u00e4hrlichen Mitgliederversammlung scheidet immer ein Kassenpr\u00fcfer aus, w\u00e4hrend ein neuer daf\u00fcr gew\u00e4hlt wird.<\/p>\n<p>Wiederwahl ist nicht zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich nicht auf die Zweckm\u00e4\u00dfigkeit der vom Vorstand genehmigten Ausgaben.<\/p>\n<p>Eine \u00dcberpr\u00fcfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfung erstreckt sich auf die Richtigkeit der Vorg\u00e4nge, nicht auf deren Zweckm\u00e4\u00dfigkeit.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong><br \/>\u00a7 13 Haftung<\/strong><\/p>\n<p>Ehrenamtlich T\u00e4tige und Organ- oder Amtstr\u00e4ger haften f\u00fcr Sch\u00e4den gegen\u00fcber den Mitgliedern und gegen\u00fcber dem Verein, die sie in Erf\u00fcllung ihrer ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit verursachen, nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>Der Verein haftet gegen\u00fcber den Mitgliedern im Innenverh\u00e4ltnis nicht f\u00fcr leicht fahrl\u00e4ssig verursachte Sch\u00e4den, die Mitglieder bei der Aus\u00fcbung des Sports, bei Benutzung von Anlagen oder Einrichtungen des Vereins oder bei Vereinsveranstaltungen erleiden, soweit solche Sch\u00e4den nicht durch Versicherungen des Vereins abgedeckt sind.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung erfolgen.<\/p>\n<p>Zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine \u00be -Mehrheit der erschienen stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.<\/p>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt das Verm\u00f6gen an die Gemeinde Gundersheim, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke, insbesondere zur F\u00f6rderung des Sports in Gundersheim zu verwenden hat. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Wird mit der Aufl\u00f6sung des Vereins nur eine \u00c4nderung der Rechtsform oder eine Verschmelzung mit einem gleichartigen anderen Verein angestrebt, wobei die unmittelbare ausschlie\u00dfliche Verfolgung des bisherigen Vereinszwecks durch den neuen Rechtstr\u00e4ger weiterhin gew\u00e4hrleistet wird, geht das Vereinsverm\u00f6gen auf den neuen Rechtstr\u00e4ger \u00fcber.<\/p>\n<p>Ist wegen Aufl\u00f6sung des Vereins oder Entziehung der Rechtsf\u00e4higkeit die Liquidation des Vereinsverm\u00f6gens erforderlich, sind die zu diesem Zeitpunkt im Amt befindlichen Vereinsvorsitzenden die Liquidatoren; es sei denn, die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft auf einer ordnungsgem\u00e4\u00df einberufenen Mitgliederversammlung \u00fcber die Einsetzung eines anderen Liquidators mit \u00be-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<p>Vorstehende Satzung wurde am 31.3.2023 in Gundersheim von der Mitgliederversammlung beschlossen.<\/p>\n<p>Gunther Beth (Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes)<\/p>\n<p>Thomas Finger (Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes)<\/p>\n<p>Philipp Bossert (Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes)<\/p>\n<p>Markus Fl\u00f6rsch (Mitglied des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstandes)<\/p>\n<p>Der Satzungstext als PDF: <div class='w3eden'><!-- WPDM Link Template: Default Template -->\n\n<div class=\"link-template-default card mb-2\">\n    <div class=\"card-body\">\n        <div class=\"media\">\n            <div class=\"mr-3 img-48\"><img decoding=\"async\" class=\"wpdm_icon\" alt=\"Icon\" src=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/wp-content\/plugins\/download-manager\/assets\/file-type-icons\/pdf.svg\" \/><\/div>\n            <div class=\"media-body\">\n                <h3 class=\"package-title\"><a href='https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=satzung'>Satzung<\/a><\/h3>\n                <div class=\"text-muted text-small\"><i class=\"fas fa-copy\"><\/i> 1 Datei(en) <i class=\"fas fa-hdd ml-3\"><\/i> 565.20 KB<\/div>\n            <\/div>\n            <div class=\"ml-3\">\n                <a class='wpdm-download-link download-on-click btn btn-primary ' rel='nofollow' href='#' data-downloadurl=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?wpdmpro=satzung&wpdmdl=795&refresh=6a0e5b1596e311779325717\">Download<\/a>\n            <\/div>\n        <\/div>\n    <\/div>\n<\/div>\n\n<\/div><\/p>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a7 1 Name und Sitz Der Verein f\u00fchrt den Namen VfL 1920 Gundersheim e.V. und tr\u00e4gt die Vereinsfarben gr\u00fcn-wei\u00df. Er hat seinen Sitz in Gundersheim und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Worms eingetragen. Das Gesch\u00e4ftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. \u00a7 2 Zweck Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinn des &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/?page_id=37\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c<\/span> weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":33,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-37","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=37"}],"version-history":[{"count":27,"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":833,"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/37\/revisions\/833"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/33"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/vfl-gundersheim.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=37"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}